Liebe Eltern,
ab dem 01.08.2026 sind Änderungen zur ergänzenden Förderung und Betreuung (Hort) geplant.
Was ändert sich für Sie?
Sie müssen nachweisen, dass Sie einen Bedarf für eine Betreuung vor dem Unterricht bzw. nach 15 / 16 Uhr (Späthort) benötigen. In dieser Prüfung werden neben Ihren Arbeits- oder Ausbildunszeiten und Wegezeiten auch pädagogische, soziale und familiäre Grunde mit einbezogen.
Die Anträge und Arbeitgeberbescheinigungen finden Sie auf hier.