Sie befinden sich in der Trennungsphase und haben derzeit nicht die Möglichkeit Ihre Umgangszeit mit Ihrem Kind in Ihrer Wohnung zu verbringen? Sie möchten sich gerne die Übergabe ihres Kindes an den anderen Elternteil auf einem “neutralen” Boden vereinbaren?
Dann können Sie gerne die Umgangscafés im Bezirk in Anspruch nehmen.
In den Räumlichkeiten können Sie sich mit Ihrem Kind in der Spielecke und / oder dem Spielzeug beschäftigen.
Sie haben die Möglichkeite sich von den Ansprechpersonen beraten und sich weitere Infomation geben zu lassen.
Die Aufsichtspflicht haben weiterhin die Eltern. In den Umgangscafés gibt es keine sozialpädagogische Begleitung.
Die Umgangscafés sind nicht für begleite Umgänge nutzbar und auch nicht bei heiklen bzw. strittigen Konstellationen.